Informationen für Besucher
Allgemeine Regeln für unsere Veranstaltungen
Wir können Teilnehmer von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt. Wir üben, gegebenenfalls gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Folgende Hinweise sind zu beachten:
Häufig gestellte Fragen
Bitte beachte die Hinweise auf der entsprechenden Veranstaltungsseite. Sofern kein Mindestalter genannt ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben.
So besteht bei Tanzveranstaltungen nach § 5 des Jugendschutzgesetz (JuSchG) für 16- oder 17-jährige die Notwendigkeit, eine Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) mitzuführen und von einem Erziehungsbeauftragten begleitet zu werden, sollten Sie länger als 0:00 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen wollen.
Drucke für diesen Fall einfach unseren Vordruck zur Erziehungsbeauftragung aus und fülle diesen vollständig aus.
Achte darauf, dass du eine volljährige Person als Erziehungsbeauftragten angibst, die jederzeit geistig und körperlich in der Lage ist, dich zu beaufsichtigen. Deine erziehungsberechtigte Person (z.B. Vater, Mutter) muss zustimmen und unterschreiben.
Am Tag der Veranstaltung sind zwei Ausdrucke mitzuführen. Einen gibst du am Einlass ab, den anderen behältst du jederzeit griffbereit bei dir. Wir versichern, dass wir deinen Zettel sicher vor Einsicht von Dritten verwahren und nach Ende der Veranstaltung vernichten.
Bei Fragen stehen wir jederzeit über Facebook, Instagram oder unserem Kontaktformular zur Verfügung.
Nein. Tickets können, sofern noch verfügbar, auch an der Abendkasse erworben werden.
Bei bereits vorhandenen individualisierten Ticket gleichen wir deinen Namen mit dem auf dem Ticket genannten Namen ab und überprüfen dein Alter. Hast du ein nicht individualisiertes Ticket erworben, überprüfen wir nur dein Alter. In jedem Fall benötigen wir also ein amtliches Ausweisdokument.